Was passiert im Notdienst?
Im Notdienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt.
Umfangreiche diagnostische Untersuchungen oder Operationen werden im Notdienst nur durchgeführt, wenn es für den Zustand des Patienten erforderlich ist.
Die Nachbehandlung erfolgt beim Haustierarzt.
Da die Behandlung von Notfällen unter Umständen mehr Zeit in Anspruch nimmt, kann es für die anderen Patienten zu erheblichen Wartezeiten kommen. Der Notdienst sollte folglich nur Notfällen vorbehalten sein.
Was ist kein Notfall?
Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Krankheiten, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle.
Da der tierärztliche Notdienst an Feiertagen und am Wochenende freiwillig, oft ohne Hilfspersonal, von Tierärztinnen und Tierärzten geleistet wird, sollten Sie bei Erkrankungen, die Sie schon vor dem Wochenende bei Ihrem Tier bemerken, noch freitags Ihren Haustierarzt aufsuchen.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt stets durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte.
Diese sieht seit dem 14.02.2020 vor, dass Tierärzte für Behandlungen im Notdienst eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto zuzüglich der Behandlungskosten zum zweifachen bis maximal vierfachen Gebührensatz erheben müssen. Diese Notdienstgebühr muss abends ab 18:00 Uhr bis zum anderen Morgen 08:00 Uhr, am Wochenende von Freitag Abend 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Montags sowie von 00:00 bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags berechnet werden. Wenn eine Praxis eine reguläre Sprechstunde Freitagabends bis 20:00 Uhr oder Samstagvormittags Sprechzeiten anbietet, so handelt es sich dabei nicht um einen tierärztlichen Notdienst. Es ändert sich für die regulären Sprechzeiten also nichts.
Die Einführung der Notdienstgebühr ermöglicht den Tierarztpraxen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge zu gewähren und weitgehend kostendeckend zu arbeiten.
Die Kosten der Behandlungen im Notdienst müssen stets bar oder per EC-Karte beglichen werden.